PR-”Dienst”-Hoheit: nachblättern
Die Öffentlichkeitsarbeit (ÖA) des Bundesverteidigungsministeriums steht schon sehr lange in der Kritik. Bestes Beispiel sind die vergangenen (grausigen) vier Jahre. Ex-Pressesprecher Thomas Raabe hatte intensiv gelernt (siehe Vita), dass ÖA schlicht Vorgesetzten-Marketing zu sein hat; jede dem Glanz des Ministers nicht dienliche Info muss ge-orwellt werden.
Den neuen (und vom Minister bestallten) Leiter des “Presse- und Informationsstabes des BMVg”, Steffen Moritz, hat sein Stellvertreter, Kapitän zur See Christian Dienst (von Raabe bestallt, unvergessen in seinen ÖA-”Künsten” seit dem Tod des Marinesoldaten Samuel Scheffelmeier), gleich zu Amtsbeginn ein “Friendly Fire” beschert, das zumindest gewöhnungsbedürftig ist.
In seinem (undatierten) Rundschreiben and die “Leiter der Presse- und Informationszentren” der Presseorganisation der Bw (Dienst an BMVg-Presse )erklärt KzS Dienst seinen Kameraden und Kollegen:
Im zweiten Satz:
“Bundesminister der Verteidigung Karl-Theodor zu Guttenberg legt persönlich grossen Wert auf Transparenz – auch und gerade in schwierigen Bereichen – und unterstützt eine entsprechende Informationsarbeit. (“Wir stellen uns!”).”
Im “letzten” Satz stutzt er die persönliche Wertschätzung der Transparenz des Ministers kräftig:
“In einem Satz: Neue Transparenz ja, aber nicht zu Lasten von Schutz, Führungsfähigkeit und Erscheinungsbild.”
(was natürliche eine Frage der “Dienst-lichen” Interpretation ist).
Weil wir das Bundesverfassungsgericht über alle Bundesorgane mögen, zitieren wir gern ellenlang aus der Entscheidung “BVerGE 44, 125 – Öffentlichkeitsarbeit” des Zweiten Senats vom 2. März 1977:
“Eine verantwortliche Teilhabe der Bürger an der politischen Willensbildung des Volkes setzt voraus, dass der Einzelne von den zu entscheidenden Sachfragen, von den durch die verfassten Staatsorgane getroffenen Entscheidungen, Massnahmen und Lösungsvorschlägen genügend (?!) weiss, um sie zu beurteilen, billigen oder verwerfen zu können. Auch dazu vermag staatliche Öffentlichkeitsarbeit einen wesentlichen Beitrag zu leisten. Je mehr der Einzelne auf diese Weise zur eigenen Beurteilung aufgerufen und in ihm das Bewusstsein wachgehalten wird, als selbstverantwortliches Glied der Rechtsgemeinschaft die Gestaltung, Ausformung und Konkretisierung der für alle verbindlichen Rechtsordnung zu beeinflussen und an den grundlegenden politischen Entscheidungen beteiligt zu sein, um so leichter wird es ihm, den vom Grundgesetz verfassten Staat, der ihm diese Möglichkeiten eröffnet, als seinen Staat anzunehmen.”
Wenn Öffentlichkeitsarbeit immer als so “kriegsentscheidend” dargestellt wird, ist es an der Zeit, dass der Dienstherr noch einmal nachblättert.
{Gerade im Herbst ist die Zeit, nachzublättern}