Verteidigung/Sicherheitspolitik

SAATEG XVI: ausreichend?

Der GRÜNE Bundestagsabgeordnete Alexander Bonde verfolgt als Verteidigungs-Berichterstatter im Haushaltsausschuss (letzte wie neue Legislaturperiode) die SAATEG-”Zwischenlösung” mit HERON 1 (RHEINMETALL/IAI) mit einigem Nachruck. Zuletzt hat er am 2. November 7 gezielte Fragen an das HAUS gestellt.

Nach dem am 23. Oktober 2009 vollzogenen Vertragsabschluss zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ergibt sich nun nach unserer Kenntnis:

  • Der erste Vertrag über die sog. “Basisleistung” hat eine Laufzeit von 12 Monaten, und endet am 23. Juli 2010. Demnach startet die Basisleistung am 23. Juli 2009 (!) und kostet (gerundet) 78 Mio. EUR incl. Mehrwertsteuer;
  • Die Option, den Vertrag vom 24. Juli 2010 ab um zwei Jahre zu verlängern, ist deutlich billiger: 62 Mio. EUR (incl. USt., gerundet);
  • Am 17. März 2010 soll die “Funktionsbereitschaft” von HERON erklärt werden. Allerdings wird dieser “Anfangsflugbetrieb” nur über direkt gerichteten Datenlink mit (sehr?) begrenzter Reichweite aufgenommen, weil die Satellitenkommunikations-Anlage (und die Radarsensorik) erst noch eingerüstet werden muss.
    “Die volle Einsatzbereitschaft … wird im August 2010 erreicht.”
  • Der Auftraggeber (Bund) trägt bei Zerstörung, Verlust oder Beschädigung das Risiko, es sei denn, der Auftragnehmer handelt vorsätzlich oder fahrlässig (was erfahrungsgemäss nicht leicht nachzuweisen wäre).

Vergleicht man den jetzigen Stand mit der Lage im Oktober, ist schon eine gewisse Abkühlung spürbar. Wenn aber im August 2010 endlich Gewissheit über die Schliessung einer erheblichen Fähigkeitslücke der Armee im Einsatz besteht, darf man schon froh sein.

{Was zu lange währt, möge dann doch noch ausreichend werden}

3 Kommentare

  1. rubus:

    Es ist wichtig hier am Ball zu bleiben, ist doch das gewählte Verfahrung für das Leasing einer Diensleistung eventuell ein Präzedenzfall für zukünftigen Einsatzbedingten Sofortbedarf. Hiermit lassen sich viele unbequeme und zeitaufwendige Phasendokumente, Lastenhefte, Ausschreibungen und Prüfungen umgehen. Nicht umsonst wird es noch spannend werden, inwieweit die Bestimmungen der ZDv 19/1 umgesetzt werden. Als Beispiel für kritische Bereiche sei hier nur stellvertretend an das Nachprüfwesen, Bord- und Wartungsbuchführung und den Gefahrenübergang erinnert. Der Beitrag reisst letzteres ja bereits an. Insgesamt ist hier noch einiges in der Grauzone, aber das muss bei neuen Fähigkeiten und der vorhandenen Dringlichkeit akzeptiert werden.

    SAATEG ZwL ist ebenfalls ein Paradebeispiel dafür, wie die Möglichkeiten für “wasserdichte” oder “knallharte” Verträge durch politische Vorgaben ausgehebelt werden können. Wenn ein StS das BWB anweist, eine bestimmte Leistung von einem bestimmten Anbieter innerhalb kurzer Zeit einzukaufen, aber gleichzeitig daran erinnert, dass der Bund am Ende möglichst günstig und risikofrei dasteht, dann hat er sich in eine Rundumsicherung begeben. Für das ausführende Organ BWB stellt sich dies aber als Dilemma dar: keine Auswahl/kein Wettbewerb und Zeitdruck lassen keinerlei Hebel gegenüber dem Auftragnehmer zu. Logisch, dass die Industrie hier leichtes Spiel hat, sämtliche Risiken auf den Bund abzuwälzen. Ebenso werden ursprünglich angebotene Rundum-Sorglos-Paketpreise aufgeweicht und durch attraktivere Optionen ersetzt. Zeit für aufwendige Verhandlungen dieser Optionen wird es wohl nicht gegeben haben, eher eine zähneknirschende Zustimmung, um der Truppe einigermassen zeitgerecht etwas zur Verfügung zu stellen.

    Weiterhin sind die genannten Termine abhängig von Voraussetzungen, die der Bund erbringen muss: Infrastrukturmassnahmen in MeS, Transport in das Einsatzgebiet, usw. Im Zweifel lauern hier weitere Fallstricke, die zu Zeitverzögerungen führen könnten, allerdings nicht zu Lasten der Industrie, sondern ausschliesslich der Truppe.

    Neue Projekte bergen immer Risiken, besonders hier, weil der Erfahrungsaufbau für UAV in der Lw gerade erst beginnt. Dennoch sollte die Rüstungsseite und BWB ihre Trümpfe besser nutzen: viele Beschaffungs- und Materialerhaltungsverträge für diverse System laufen immer bei den gleichen Haus- und Hoflieferanten auf. Die Briten haben sich vor Jahren umorganisiert und gemäss ihrer Vertragsstruktur ausgerichtet, d.h. alle Projekte mit einer Firma wurden in einer Abteilung zentralisiert, so dass man eine gewisse kritische Masse erreichen kann und Redundanzen vermeidet. Damit können die Effekte des Prinzips “Teile und Herrsche” zumindest reduziert werden. Wenn man dies sogar noch TSK-übergreifend hinkriegen würde, käme man allmählich auf Augenhöhe.

    PS: hat eigentlich schon jemand die benötigte SatKomm-Kapazität eingekauft und ROVER, damit die Bodentruppen auch etwas davon haben (oder noch besser: das OSRVT der US Army?

    [Antwort]

  2. Georg:

    Nach früheren Berichten von Michael Forster ist die gekaufte Dienstleistung mittlerweile nur noch ein logistischer Support im Einsatzland.
    Das würde bedeuten, dass das operationelle Risiko und die Herstellung der Einsatzbereitschaft bei der Bw liegt.

    Folgedessen würde für ein im Eigenbetrieb genutztes Lfz die ZDV 19/1 gelten, mit notwendiger Verkehrzulassung des LFZ, Abwandlung in der Konfiguration und im Rüstzustand, freigabeberechtigtes Personal nach Instandsetzungen vor Ort bis hin zum Leitenden LFZ-Ingenieur beim WaSysKdo Lw der gegenüber dem Luftfahrtbundesamt (LBA) der verantwortliche Betreiber des Lfz wäre.

    Für das BWB sehe ich bei dem Vertrag kein Dilemma, die Ausschreibung hat eigentlich das andere Konsortium gewonnen (mit amerikanischen Predator B) und auf politische Weisung ist mit den Israelis der Vertrag zustande gekommen. Das im Vertragsinhalt, so wie geschildert, andere Bedingungen wie im Angebot enthalten sind (Vollbetrieb des Heron I gegenüber logistischen Support) hat das BWB zu vertreten. Sie hätten den Vertrag zu diesen Bedingungen ja nicht abschließen müssen.
    Die Lw ist sowieso gegen das ganze Geschäft, weil sie bis zum vollständigen Einsatz in AFG vermutlich noch ein ganzes Jahr warten muss.

    Wenn die Amerikaner die benötigte Satellitenkommunikationsstrecke zur Steuerung des UAV nicht zur Verfügung stellen, dann kann man frei steuerbare Flüge vermutlich nur in der “Line of Sight” durchführen. Abhängig von der Flughöhe dürfte dies maximal 50 – 100 km im Umkreis der Bodenstation sein.

    Insgesamt wieder ein grandioses Beispiel deutscher Rüstungsbeschaffungspolitik die nur einem einzigen Zweck dient: Förderung deutscher Waffenexporte in Form von Offsetgeschäften (Kaufst Du mein U-Boot, dann kaufe ich dein Aufklärungsflugzeug).

    Am realen Bedarf, an der Unterstützung der Truppe im Einsatz geht dieses Geschäft eindeutig vorbei.

    [Antwort]

  3. rubus:

    ZDv 19/1: da die HERONs in AFG mit Balkenkreuz fliegen ist die Zulassung tatsächlich eine Aufgabe des WaSysKdoLw und der Musterzulasser der Bw. Es bleibt zu hoffen, dass die Zulassungsunterlagen verbündeter Staaten für die Bw übernommen werden kann. Die erwähnte Grauzone beginnt allerdings bei der Delegation einiger von Georg aufgelisteter Tätigkeiten: Nachprüfwesen, Rüstzustandsdokumentation, etc. Dies wird voraussichtlich durch Industriepersonal durchgeführt werden. Tatsächlich soll der HERON erst im Flug von Lw-Operateuren übernommen werden. Bewegungen am Boden, Start und Landung werden durch Industriepersonal vorgenommen. Vielleicht hat hier im Forum jemand Kenntnis über den Zwischenfall der Kanadier am Boden (ebenfalls durch Industrie verursacht). Die Risikofrage ist hier auch hier ein heisses Thema.

    Verträge: unabhängig von den Positionen der Lw und der HA Rü haben wir es hier mit zwei/drei verschiedenen Verfahren zu tun:

    1. HERON/REAPER (Beschaffung als SAATEG): volle Ausschreibung und Wettbewerb, wurde dann auf Eis gelegt.

    2. HERON 1 (Leasing als SAATEG ZwL): kurzfristiger Einkauf einer Dienstleistung ohne Wettwewerb, Einholung eines (nicht bindenden) Angebots und späterer Vertragsabschluss zu anderen Bedingungen (s. Beitrag M. Forster). Daher auch die Beschreibung als “Dilemma”, wenn sich die hohen Erwartungen am Ende nicht erfüllen, denn einklagbar war zu keinem Zeitpunkt etwas.

    3. Spätere Wiederaufnahme einer sauberen Ausschreibung SAATEG (schon 2010?), dann wohl mit den Kandidaten REAPER/HERON TP/Talarion für die langfristige Lösung.

    Satellit: ich sehe nicht warum hier die Amerikaner in der Pflicht stehen, Kapazität ist auf dem freien Mark erhältlich, auch wenn es für AFG langsam eng werden dürfte. Line of Sight Distanz von Georg müsste stimmen, auf jeden Fall ist damit Kundus nicht geholfen. Hier wird man dringend die SatKomm-Fähigkeit nachrüsten müssen.

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